Feuerbeschau
Vorbeugen statt löschen – wir kontrollieren, was zählt.
Wie Sie sicherlich bereits vernommen haben, müssen alle Objekte entsprechend dem NÖ Feuerwehrgesetz (NÖ FG), einer feuerpolizeilichen Beschau unterzogen werden.
Diese Beschau ist keine Neuerung, sie wurde nur leider in den letzten Jahrzehnten teilweise vernachlässigt, wodurch es zu vermehrten Bränden gekommen ist. Der Rauchfangkehrermeister wurde, im Sinne der Verwaltungsvereinfachung, als Sachverständiger mit dieser Tätigkeit durch die Landesregierung beauftragt. Die Beschau ist in Wohnhäusern sowie Wohneinheiten sonstiger Bauwerke, die nur Wohnzwecken dienen, alle zehn Jahre durchzuführen.
Im Zuge der Feuerbeschau ist festzustellen, ob
- sich das Gebäude in einem brandsicheren Zustand befindet und entsprechend seiner Bewilligung genutzt wird,
- Bauschäden, elektrische Anlagen oder Betriebsmittel vorhanden sind, von denen eine Brandgefahr ausgeht,
- von Feuerungsanlagen einschließlich der Rauch- und Abgasführung ins Freie – so diese genutzt werden – keine Brandgefahr ausgeht,
- eine Brandbekämpfung möglich ist und funktionstüchtige Geräte dafür vorhanden sind und
- sonstige Mängel vorliegen, die Einfluss auf die Sicherheit der im Gebäude befindlichen Personen haben.
Der Rauchfangkehrer hat für festgestellte feuerpolizeiliche Mängel eine Frist zur Behebung zu geben. Mängel, die nicht innerhalb einer von ihm festgesetzten Frist behoben wurden, sind der Behörde mittels einer Niederschrift anzuzeigen.
Sonstige Mängel, die die Sicherheit von Personen gefährden, sind der Behörde mitzuteilen.
Zu diesem Zweck werden alle Gebäude, Räume und Grundstücksteile des Objektes/Anwesens kurz besichtigt. Sie oder ein(e) von Ihnen schriftlich Bevollmächtigte(r) werden daher ersucht, zum angegebenen Zeitpunkt anwesend zu sein. Haben Sie Mieter oder Pächter, verständigen Sie diese bitte, um durch deren Anwesenheit Zutritt zu Ihren Objekten/Objektsteilen zu erhalten.
Wir möchten Ihnen schon im Vorhinein einige Tipps geben, wie Sie die Brandsicherheit Ihres Objektes vor der Überprüfung selbst verbessern oder verbessern lassen können!




