Abgase im Blick – für Ihre Sicherheit und unsere Umwelt.

Die regelmäßige Abgasmessung ist ein wesentliches Instrument zur Sicherstellung von Sicherheit, Energieeffizienz und Umweltschutz. Sie ist in Niederösterreich gesetzlich vorgeschrieben und wird durch das NÖ Luftreinhaltegesetz sowie entsprechende Verordnungen geregelt. Ziel ist die Kontrolle von Emissionen aus Heizungsanlagen und die Einhaltung gesetzlich festgelegter Grenzwerte.

Zweck der Abgasmessung:

Die Abgasmessung liefert objektive Daten über den technischen Zustand einer Feuerstätte. Sie zeigt, ob die Anlage energieeffizient, schadstoffarm und betriebssicher arbeitet. Gut gewartete Feuerstätten verbrauchen bis zu 10 % weniger Energie und stoßen deutlich weniger Schadstoffe aus. Damit werden nicht nur die Umwelt, sondern auch die Betriebskosten entlastet.

Wer führt die Messung durch?

Die Überprüfung darf ausschließlich durch befugte Messorgane, z. B. den zuständigen Rauchfangkehrer, vorgenommen werden. Diese Fachpersonen sind mit der örtlichen Situation vertraut, agieren unabhängig und neutral und dokumentieren die Ergebnisse in einem offiziellen Messbefund. Dieser ist auf Verlangen der Behörde vorzulegen.

Prüfpflichtige Feuerstätten:

In Niederösterreich sind alle zentralen Heizgeräte prüfpflichtig. Dazu zählen z. B.:

  • Gasthermen
  • Heizkessel
  • Durchlauferhitzer

Was und wann wird überprüft?

Im Rahmen der Abgasmessung werden unter anderem folgende Werte ermittelt:

  • Kohlenmonoxid (CO)
  • Kohlendioxid (CO₂)
  • Stickoxide (NOₓ)
  • Abgasverlust (Hinweis auf Energieeffizienz)

Um die Schadstoffemissionen so gering wie möglich zu halten und damit unsere Luft und Umwelt zu schützen sind folgende Intervalle einzuhalten:

  • mehr als 6 kW bis 50 kW alle 3 Jahre
  • mehr als 50 kW jährlich

Die Messwerte müssen die in Niederösterreich gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwerte einhalten. Überschreitungen gelten als Mängel und müssen durch ein Fachunternehmen behoben werden.

Ergebnis der Abgasmessung:

  • Bei einem positiven Ergebnis wird eine Prüfplakette am Gerät angebracht und ein gültiger Befund ausgestellt.
  • Bei einem negativen Ergebnis (Grenzwertüberschreitung) ist ein Fachbetrieb mit der Instandsetzung zu beauftragen.

Wichtig: Die Abgasmessung zeigt den aktuellen Zustand der Feuerstätte, ersetzt aber nicht die regelmäßige Wartung durch einen Fachinstallateur oder Heizungsfachmann.

Kontrolle durch den Rauchfangkehrer:

Im Zuge der jährlichen Hauptkehrung oder Hauptüberprüfung kontrolliert der Rauchfangkehrer auch das Vorhandensein einer gültigen Prüfplakette.

Dichtheitsüberprüfung

Gemäß den Bestimmungen in Niederösterreich ist die Dichtheitsüberprüfung von Abgasanlagen (z. B. Rauchfänge, Abgasleitungen) in regelmäßigen Abständen durchzuführen. Diese Überprüfung stellt sicher, dass keine Abgase unkontrolliert austreten können und dient somit dem Schutz der Gesundheit und der Betriebssicherheit.

Die Intervalle der Dichtheitsüberprüfung sind gesetzlich geregelt:

  • Alle 5 Jahre bei feuchteunempfindlichen oder überdruckbetriebenen Abgasanlagen, z. B. bei Brennwertgeräten mit Kunststoff- oder Edelstahlabgasleitungen.
  • Alle 10 Jahre bei klassischen Unterdruckrauchfängen, sofern keine besonderen Anforderungen bestehen.

Die Überprüfung darf nur durch befugte Fachpersonen (z. B. Rauchfangkehrer oder konzessionierte Fachbetriebe) durchgeführt werden. Das Ergebnis ist in einem Befund zu dokumentieren und bei Bedarf der Behörde vorzulegen.

Termin vereinbaren

Unsere Leistungen im Überblick